- 142 - 1356. Juli 26. Prag. dinst. nach Jacobi. regn. rom. a. 11. boh.10 imp. 2. Kaiser Karl IV., theilt an Bischof Preczlaw seinen Kanzler, an Cune von Falkenhayn, Hauptmann, und den Rath zu Breslau mit, dass er zwischen Katharina, Herzogin in Schlesien und Frau zum Briege einer- und Wenzel, Herz. von Schlesien und Herr zu Liegnitz andererseits, wegen aller Kriege und Aufläufe, die zwischen ihnen vorgefallen, folgenden Schiedsspruch gethan hat. Bezüglich der Schulden, welche die Herzogin von ihrem verstorbenen Gemahl, Herzog Boleslaw, hat, sollen diese die Adressaten festsetzen und dann die Herzogin Wittwe sie bezahlen, und wegen der 300 Mark, welche sie lebenslänglich zu Niklasdorf heben soll, bestimmt der Kaiser, dass sie zu den 90 Mark, die ihr jährlich lebenslang auf Brieg angewiesen sind, noch 110 aufnehmen soll, wozu ihr dann Herzog Wenzel behilflich sein soll, und dazu noch 100 Mark auf Niklasdorf haben. Und bezüglich der 1000 Mark, welche die Herzogin noch zu fordern hat, und wovon sie erst 500 erhalten zu haben behauptet, sollen die Adressaten von Herzog Wenzel nachweisen lassen, wieviel er über jene 500 Mark wirklich gezahlt hat, und zur Zahlung des Restes ihn anhalten, und was sonst Beide gegen einander vorzubringen haben, das sollen die Adressaten anhören und entscheiden, und der Vergleich soll gehalten werden bei Strafe von 3000 Mark, halb an die kaiserliche Kammer, halb an den nichtschuldigen Theil zu entrichten. Abgedr. aus dem Or. D.-A. N. N. 2, mit dem kaiserl. S. in Zeitschr. IX. 203. Codex Diplomaticus Silesiae, hrsg vom Vereine für Geschichte und Alterthum Schlesiens, Bd 9, Urkunden der Stadt Brieg. Urkundliche und chronikalische nachrichten über die Stadt Brieg, die dortigen Klöster, die Stadt- und Stiftsgüter bis zum Jahre 1550. Hrsg Dr. C. Grünhagen, Breslau 1870.
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